§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-, Marketing- und KI-Dienstleistungen zwischen IT-Parndorf, Dammgasse 10, 7111 Parndorf (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").

Hinweis

IT-Parndorf befindet sich derzeit in der Gründungsphase.

(2) Die AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Bei telefonischen oder mündlichen Aufträgen erfolgt die Bestätigung per E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen.

(4) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wird bei der Auftragsausführung erkennbar, dass die Kosten den Voranschlag wesentlich (mehr als 15%) überschreiten werden, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich informieren.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Angebot.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung und Termine führen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen Dritter (Subunternehmer) zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Insbesondere hat der Kunde:

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die dadurch entstehenden Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen.

Wichtiger Hinweis zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, vor allen Arbeiten an seinen Systemen eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wären.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. durch Lieferverzögerungen von Zulieferern, höhere Gewalt oder unzureichende Mitwirkung des Kunden), führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Fristen.

(3) Bei Vor-Ort-Einsätzen richtet sich der Einsatzzeitpunkt nach den Möglichkeiten des Auftragnehmers und wird mit dem Kunden abgestimmt.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand (Stundensätze) oder nach vereinbartem Pauschalpreis. Der aktuelle Stundensatz wird im Angebot ausgewiesen.

(3) Folgende Leistungen werden gesondert berechnet:

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB bei Unternehmern bzw. § 1333 ABGB bei Verbrauchern) berechnet.

(5) Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

§ 7 Hardware-Beschaffung

(1) Der Auftragnehmer vermittelt auf Wunsch IT-Hardware über langjährige Partnerunternehmen.

(2) Bei der Vermittlung von Hardwarekäufen kommt der Kaufvertrag direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Lieferanten zustande. Der Auftragnehmer tritt nur als Vermittler auf.

(3) Gewährleistungs- und Garantieansprüche für vermittelte Hardware richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten.

(4) Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei der Auswahl geeigneter Hardware und kann die Installation und Konfiguration als separate Dienstleistung übernehmen.

§ 7a Marketing-Dienstleistungen

(1) Bei Marketing-Dienstleistungen (Social Media, SEO, Grafikdesign, etc.) gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

(2) Nutzungsrechte: Der Kunde erhält an allen erstellten Werken (Grafiken, Texte, Designs, etc.) nach vollständiger Bezahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke. Eine Übertragung an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

(3) Freigaben: Der Kunde ist für die rechtzeitige Freigabe von Inhalten verantwortlich. Verzögerte Freigaben können zu Terminverschiebungen führen.

(4) Werbekonten: Social Media Werbekonten (Meta, Google, etc.) werden im Namen und auf Rechnung des Kunden geführt. Der Kunde trägt alle Werbekosten direkt gegenüber der Plattform.

(5) Erfolgsabhängigkeit: Marketing-Maßnahmen unterliegen externen Faktoren (Algorithmen, Marktbedingungen, etc.). Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Durchführung, jedoch keine bestimmten Ergebnisse wie Reichweite, Klicks oder Umsatzsteigerungen.

(6) Markenrecht: Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Logos, Marken und Materialien rechtlich geschützt bzw. nutzbar sind. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

(7) Laufende Betreuung: Verträge über laufende Marketing-Betreuung haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

§ 7b KI-Dienstleistungen (Künstliche Intelligenz)

(1) Bei KI-Dienstleistungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

(2) Hosting & Datensicherheit: Der Auftragnehmer entwickelt eigene KI-Lösungen, die wahlweise in der Infrastruktur des Kunden oder bei Partnerunternehmen gehostet werden können. Die Daten werden nicht in Cloud-Dienste externer KI-Anbieter (wie OpenAI, Google, Microsoft, etc.) übertragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Datensicherheit ist eines unserer höchsten Güter.

(3) Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme erfolgt DSGVO-konform. Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) zur Verfügung.

(4) Keine Erfolgsgarantie: KI-Systeme liefern Ergebnisse auf Basis von Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der KI-generierten Inhalte für bestimmte Zwecke.

(5) Nutzungsrechte an KI-Ergebnissen: Der Kunde erhält das Nutzungsrecht an den durch KI generierten Inhalten im Rahmen des vereinbarten Auftrags. Die zugrunde liegenden KI-Modelle und Trainingsdaten verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

(6) Verantwortung: Der Kunde ist für die Prüfung und finale Verwendung von KI-generierten Inhalten selbst verantwortlich. Eine automatisierte Veröffentlichung ohne menschliche Prüfung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Risiko des Kunden.

(7) Verfügbarkeit: Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der KI-Dienste, kann jedoch keine 100%ige Verfügbarkeit garantieren. Geplante Wartungsarbeiten werden rechtzeitig angekündigt.

(8) Nutzungsbeschränkungen: Die Nutzung der KI-Dienste für illegale Zwecke, zur Erstellung von Desinformation, Hassrede oder anderen rechtswidrigen Inhalten ist untersagt und berechtigt zur fristlosen Kündigung.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen und fachgerecht erbracht werden.

(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde Minderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Rücktritt vom Vertrag verlangen.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt:

(5) Die Gewährleistung entfällt bei:

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die maximale Haftungssumme für sämtliche Schäden aus einem Auftrag ist auf die Höhe der Netto-Auftragssumme begrenzt, maximal jedoch auf EUR 10.000,00.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragsausführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Kunden streng vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Zugangsdaten zu Kundensystemen werden nach Abschluss des jeweiligen Auftrags gelöscht, sofern keine Wartungsvereinbarung besteht.

(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 11 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) An individuell erstellter Software und Dokumentation behält der Auftragnehmer das Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(2) Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere zur Bearbeitung, Weitergabe oder Unterlizenzierung, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Quellcode wird nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 12 Aufbewahrung von Kundengeräten

(1) Vom Kunden zur Reparatur oder Bearbeitung übergebene Geräte werden vom Auftragnehmer sorgfältig aufbewahrt.

(2) Die Aufbewahrung erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.

(3) Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Kunde unverzüglich zur Abholung verpflichtet. Nach erfolgloser Aufforderung können Lagerkosten berechnet werden.

(4) Wird ein Gerät nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellungsmeldung abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät nach erneuter Aufforderung mit 4-wöchiger Frist auf Kosten des Kunden zu verwerten oder zu entsorgen.

§ 13 Kündigung

(1) Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 7111 Parndorf.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

Hinweis für Verbraucher

Die Regelungen in § 9 (Haftungsbeschränkung) und § 14 Abs. 3 (Gerichtsstand) gelten nicht für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: Jänner 2026